Das Regionale Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa definiert eine nichtstaatliche Organisation (NGO) folgendermassen: „Eine nichtstaatliche Organisation (NGO) ist eine nicht-gewinnorientierte und auf freiwilliger Arbeit basierende Organisation von Bürgern, die sowohl lokal als auch national oder international organisiert und tätig sein kann. Auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet und von Leuten mit einem gemeinsamen Interesse gegründet, versuchen NGOs, eine Vielfalt von Leistungen und humanitären Funktionen wahrzunehmen, Bürgeranliegen bei Regierungen vorzubringen, die politische Landschaft zu beobachten und das politische Engagement in der Bevölkerung zu erwecken. Sie stellen Analysen und Sachverstand zur Verfügung, dienen als Frühwarnmechanismus und helfen, internationale Übereinkünfte zu beobachten und umzusetzen. Manche NGOs sind für ganz bestimmte Aufgaben gegründet, so zum Beispiel Menschenrechte, Umwelt oder Gesundheit. Ihre Verbindungen zu Abteilungen und Einrichtungen der Vereinten Nationen hängen ganz von ihren Zielen, Standorten und Möglichkeiten ab“ (vgl. Lexikon der Nachhaltigkeit, 2014)

 

Literatur:

 

Lexikon der Nachhaltigkeit (2014). Online verfügbar unter: http://www.nachhaltigkeit.info/. Letzter Zugriff am 04.03.2014.