Als tierische Nebenprodukte gelten Tierkörper sowie Schlachttierkörper und Produkte tierischen Ursprungs, die nicht als Lebensmittel verwendet werden dürfen (BLV, 2015). Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.

 

Literatur

 

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) (2015). Entsorgung tierischer Nebenprodukte.