Abfall ist ein Sammelbegriff für feste, flüssige oder gasförmige Gegenstände oder Stoffe, die nach Ansicht des Besitzers nicht weiter verwendet werden können und daher weggeworfen bzw. weggeschüttet werden. Gesetzlich geregelt ist dabei die Entsorgung. Dafür trägt in der Regel der Verursacher von Abfällen die Kosten (Art. 32 USG). Gemäss schweizerischem Umweltschutzgesetz umfasst die Entsorgung von Abfällen ihre Verwertung oder Ablagerung sowie die Vorstufen Sammlung, Beförderung, die Zwischenlagerung und Behandlung (Art. 76 Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)). Die Vermeidung von Abfällen, die weitest mögliche Verwertung und die Umweltverträglichkeit sind gesetzlich festgehaltene Grundsätze im Umgang mit Abfällen (Art. 30 USG).

Je nach Herkunft unterscheidet man verschiedene Abfälle:

  1. Siedlungsabfälle setzten sich zusammen aus Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Sperrmüll, Strassenkehricht und Marktabfällen
  2. Landwirtschaftliche Abfälle
  3. Bodenaushub, Bauschutt
  4. Sonstige feste produktionsspezifische Abfälle aus Industrie und Gewerbe
  5. Stichfeste und nicht stichfeste Schlämme aus kommunalen Kläranlagen, Fäkalien, Kanal- und Sinkkastenschlamm; Abscheidgut aus Benzin-, Öl und Fettabscheidern, ölgetränktes und sonstig verunreinigtes Erdreich, Aufsaugmassen aus Unfällen mit Öl und sonstigen wassergefährdenden Stoffen
  6. Flüssige Abfälle
  7. Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen, Kompost, Krankenhausabfällen, sonstige Abfälle.

Im Unterschied zu dieser Auflistung kann Abfall auch in drei Hauptkategorien geteilt werden. Dabei unterscheidet man kommunale, Gewerbe-, landwirtschaftliche und Industrieabfälle (Beide Auflistungen sind dem Umweltlexikon entnommen).

 

Literatur:

 

Bahadir, M., Parlar, H. & Spiteller, M. (2000). Springer Umweltlexikon (2. Auflage). Berlin/Heidelberg: Springer.