Die Artenförderung dient dazu, seltene und bedrohte Arten, die besondere Lebensraumansprüche stellen, durch spezielle Förderungsprogramme zu erhalten. Aufgrund des grossen finanziellen Aufwandes gilt es, eine Auswahl national gefährdeter Arten zu treffen. Dazu zählen: Auerhuhn, Mittelspecht, Grauspecht, Juraviper, Gelbringelfalter, Eiche, Schwarzpappel und Speierling.

 

Literatur:

 

Steiger, P. (2010). Wälder der Schweiz. Von Lindengrün zu Lärchengold. Vielfalt der Waldbilder und Waldgesellschaften in der Schweiz. Bern: hep. S. 98