Ausgestaltete Käfige müssen Sitzstangen zum Ruhen und Schlafen, Nester für die Eiablage und einen Einstreubereich zum Scharren und Sandbaden aufweisen. Die Tiere müssen in Kleingruppen gehalten werden. Dabei gelten 2,5 m2 pro Hühnergruppe als Mindestfläche. Neben Nest- und Scharrbereich müssen den Hühnern 800 cm2 sowie mindestens 50 cm Käfighöhe zur Verfügung stehen. Seit 2012 sind ausgestaltete Käfige per Gesetz die Regel für in der EU gehaltene Hennen. In der Schweiz und in Österreich sind diese verboten.

 

Literatur:

 

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum. Aktuelle Meldungen. Baden Württemberg.