Das Ausweiden oder Ausnehmen bedeutet, einem geschlachteten oder erlegten Tier die Eingeweide zu entnehmen und sie daraus zu entfernen (vgl. Duden 2015). Im Gegensatz zum Ausbeinen werden hier nur die Eingeweide entfernt, die Knochen werden dabei nicht berücksichtigt (Ausbeinen). Das Ausweiden ist ein Vorbereitungsverfahren zur Lebensmittelherstellung. Beim Ausweiden wird darauf geachtet, dass die entnehmenden Organe nicht beschädigt werden, damit eine Weiterverarbeitung möglich wird (vgl. Rohatsch, 1987).

 

Literatur

 

Duden (2015). ausweiden.

 

Rohatsch, M. (1987). Technologie der Speiseproduktion. Leipzig: VEB Fachbuchverlag.