Seit dem 1. Januar 2012 gilt in der EU ein Verbot der Legehennenhaltung in konventionellen Käfigen mit einer Fläche von 550 cm2 pro Tier. Nach wie vor ist in der EU die Haltung in sogenannt ausgestalteten Käfigen erlaubt. Diese müssen eine Mindestgrösse von 750 cm2 pro Henne aufweisen und über Sitzstangen, Nester sowie Scharrbereich verfügen. In einigen Staaten wie Österreich oder der Schweiz ist die Haltung in solchen ausgestalteten Käfigen untersagt. Die Schweiz verbot die konventionelle Käfighaltung als weltweit erstes Land bereits im Jahr 1992 (vgl. Ingold 2012, o. S.).

 

Literatur:

 

Ingold, J. (2012). Hühner 1: Käfighaltung in der EU trotz Verbot. Landwirtschaftlicher Informationsdienst.