Wenn die tiergerechte Hühnerhaltung nicht befolgt wird, spricht man von Haltungsfehlern. Zu berücksichtigen ist der Art. 1 der Tierschutzverordnung: Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. 2. Fütterung, Pflege und Unterkunft sind angemessen, wenn sie nach dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene den Bedürfnissen der Tiere entsprechen (Geiser, 2006, S. 10). Haltungsfehler können u. a. darin bestehen, dass Tageslichtquellen fehlen oder ungenügend vorhanden sind, Einstreu oder andere Stallbereiche übermässig durch Kot verschmutzt sind. Ebenso können Hühner extremen Temperaturschwankungen ausgesetzt sein, zu wenige Beschäftigungsmöglichkeiten oder zu niedrige Ruheplätze vorfinden. Dies kann einerseits zu Erkrankungen der Hühner, aber auch zu Verhaltensstörungen wie Federpicken oder  Kannibalismus führen (vgl. ebd.).

 

Literatur:

 

Geiser, F. (2006). Das Huhn. BVET-Magazin 1, 2–22.