In der Eierproduktion unterscheidet man grundsätzlich zwischen folgenden drei Haltungssystemen:

 

1. Käfighaltung

In der Käfighaltung unterscheidet man unterschiedliche Formen. Von allen Haltungssystemen lässt die konventionelle Käfighaltung, auch Legebatterie genannt, den Hühnern am wenigsten Bewegungsraum. Pro Henne sind 550 cm2 Bodenfläche berechnet. Jeweils fünf Hühner werden pro Käfig gehalten. Dieses Haltungssystem ist sehr kompakt; zur optimalen Nutzung des Raumvolumens werden die Käfigbatterien übereinandergeschichtet, weshalb diese Art der industriellen Hühnerhaltung die kostengünstigste Haltungsform darstellt. Über automatisierte Förderbänder oder Futterrinnen werden Futter, Wasser, Eier und Kot zu- oder weggeführt. Aber Legebatterien verunmöglichen das Ausleben natürlichen Verhaltens (Scharren, Sitzbereiche, Nester). Die Batteriehaltung ist in der Schweiz seit 1992 und in Deutschland seit 2009 verboten.
EU-weit sind ab 2012 nur noch sogenannte Volierensysteme erlaubt. Bei der Volierenhaltung tragen entsprechende Käfigsysteme auf übereinanderliegenden Ebenen dem natürlichen Verhalten der Legehennen einigermassen Rechnung. Solche Käfige bieten neben einem von 550 cm2 auf 750 cm2 vergrösserten Platzangebot pro Henne auch Sitzstangen, einen Scharr- und Nestbereich.
Der Begriff der Kleingruppenhaltung findet vor allem am deutschen Produktionsstandort Verwendung. Im Vergleich zur Volierenhaltung liegt der Bewegungsraum in der Kleingruppenhaltung mit 800 cm2 pro Huhn minim über der gesetzlichen Mindestvorschrift. Pro Kleingruppe werden zwischen 40–60 Hühner gehalten.
Gemäss Legehennen-Industrie ist die Kleingruppenhaltung eine Haltungsform, welche den beiden Zielen der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Artgerechtigkeit bestmöglich Rechnung trägt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht kam jedoch 2010 zum Schluss, dass die Kleingruppenhaltung von Legehennen nicht vereinbar sei mit dem Grundgesetz. Eine Neuregelung wurde auf das Jahr 2012 anberaumt. Tierschutzorganisationen wie beispielsweise „Vier Pfoten“ sind in ihren Recherchen zur Kleingruppenhaltung zum Schluss gekommen, dass die Kleingruppenhaltung nicht artgerecht ist.
In der Schweiz sind Haltungssysteme wie ausgestaltete Käfige, Kleinvolieren oder Kleingruppenhaltung nicht erlaubt.

 

2. Bodenhaltung

Von Bodenhaltung spricht man, wenn die Legehennen in einem mit Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf ausgelegten Stall leben. Die Hühner sind in ihrem Bewegungsfreiraum nicht eingeschränkt. Sie haben die Möglichkeit zu scharren, Sitzstangen zum Ausruhen und Legenester für den Rückzug. Auf einem Quadratmeter Bodenfläche leben insgesamt 9 Hühner. Das entspricht pro Huhn etwa einem DIN-A3-Blatt. Maximal dürfen 6000 Legehennen ohne räumliche Trennung zusammen gehalten werden.

 

3. Freilandhaltung
Die Freilandhaltung unterscheidet sich durch einen Aussenklimabereich. Pro Tier sind 4m2 Aussenfläche Vorschrift.

In der Broiler- oder Pouletmast werden in der Schweiz fünf unterschiedliche Haltungsformen eingesetzt.

 

Literatur:

 

Agrarmarkt Austria. Haltungsformen. Wien.

 

Baumann, W. (2004). Artgerechte Hühnerhaltung. Stallbau. Mainz: Bioland.

 

Bundesverfassungsgericht (2010). Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 111.

 

Fakt (o. J.). Katastrophale Zustände für Kleingruppenhaltung. Manuskript. Das Erste.de

 

Vier Pfoten. Woher stammt mein Ei?