Gemäss „Leitbild Langsamverkehr“ des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) versteht man unter Langsamverkehr Fortbewegungsformen, die zum Antrieb menschliche Muskelkraft erfordern, also die Fortbewegung zu Fuss, auf Rädern oder Rollen. Einbezogen sind der Fussverkehr und Wandern, die Fortbewegung mit dem Velo sowie die Fortbewegung mit fahrzeugähnlichen Geräten wie z. B. Inline-Skaten. Ausgenommen von der Definition Langsamverkehr sind Wasser- und Luftverkehrsformen, Reiten, von Motoren angetriebene oder unterstützte Fortbewegungsarten sowie wintersportliche Aktivitäten wie Skilanglauf, Winterwandern oder Scheeschuhlaufen. Synonym für den Begriff Langzeitverkehr steht der Begriff „Human Powered Mobility“.

Hinter der Aufwertung des Langsamverkehrs steht ein gesellschaftliches Bedürfnis. Ziel war bis dato 2012 die Erhöhung des Langsamverkehrs auf 15% des Gesamtverkehrs (Stand 2002). Als gesellschaftliches Bedürfnis gilt die Entlastung der Umwelt (Luft, Lärm, Energie) sowie die damit einhergehende Förderung der Gesundheit. Ebenso werden Synergien für den dadurch aufgewerteten Bereich des sanften Tourismus angeführt. Als weiterer Effekt werden Einsparungen bei den öffentlichen und privaten Ausgaben für die Mobilität angeführt (was jedoch genauer ausgeführt werden müsste).

 

Literatur:

 

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Hrsg.) (2002). Leitbild Langsamverkehr. Auftrag, Vision, Grundstrategie, Leitsätze, Massnahmen. Bern: UVEK.

 

UVEK (Hrsg.) (2003). Strassen und Verkehr: Zahlen und Fakten 2008, Auszug Langsamverkehr. Bern: UVEK.