Beim Luftverkehr handelt es sich um die Beförderung von Personen, Post und Fracht mit Luftfahrzeugen (Flugzeugen, Hubschraubern, Luftschiffen, Ballonen etc.). Daneben wird auch die Benutzung des Luftraums mit Flugmodellen dem Luftverkehr zugeordnet.

Der gewerbliche Luftverkehr lässt sich unterscheiden in zwei Verkehrsarten unterscheiden. Zum einen ist dies der Linienverkehr, welcher regelmässig flugplanmässig, zu öffentlich bekannt gegebenen Abflugzeiten auf festgelegten Routen zu veröffentlichten Tarifen stattfindet. Zum anderen gibt es den Gelegenheitsverkehr, der auch Bedarfsflug-, Anforderungs- oder Charterverkehr genannt wird. Dabei besteht keine explizite Linienbindung. Zudem unterscheidet man zwischen interkontinentalem, kontinentalem und regionalem Luftverkehr (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, o. J.).

Der grösste Teil des Linien- und Charterverkehrs mit Ausgangspunkt Schweiz betrifft Strecken über ausländischem Boden. Statt Fahrleistungen werden die Start- und Landebewegungen beurteilt. Die Bewegungen des Linien- und Charterverkehrs auf den drei Landesflughäfen (Zürich, Genf und Basel-Mulhouse) nahmen zwischen 1970 und 2012 um mehr als das Doppelte zu (vgl. Bundesamt für Statistik, 2014).

 

Literatur:

 

Bundesamt für Statistik (2014). Schweizerische Zivilluftfahrt. Neuchâtel: BFS.

 

Gabler Wirtschaftslexikon (o. J.). Luftverkehr. Wiesbaden: Springer.