Der Mindestlohn ist ein minimale, entweder durch den Staat oder durch die Sozialpartner festgelegtes, Mindestarbeitsentgelt. Bezogen auf die Schweiz wird der Mindestlohn branchenspezifisch in einem gemeinsam ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder einem Zusatzvertrag festgehalten. Der GAV ist allgemein ein zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer abgeschlossener Vertrag mit dem Ziel der partiellen oder vollständigen Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie des Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien. 60% der Lohnabhängigen sind in der Schweiz nicht über Mindestlöhne abgesichert.

 

Literatur:

 

Bundesamt für Statistik (Hrsg.) (2012). Arbeit und Erwerb. Definitionen. Neuchâtel: BfS.

 

Gabler, Th. (Hrsg.) (2010). Gabler Wirtschaftslexikon (17. Auflage). Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verlag/GWV Fachverlage GmbH. S. 2088.