Der Begriff Neoliberalismus ist ein seit Ende der 1930er Jahre gebräuchlicher Begriff, unter welchem verschiedene ökonomische und politische Konzepte zusammengefasst werden. Als Denkrichtung knüpft er an die Forderungen des klassischen Liberalismus, jedoch auf dem Hintergrund der Erfahrungen, die der Laissez-faire-Liberalismus, die sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaften und dem als Interventionismus bezeichneten staatlichen Eingreifens, das seit Beginn des 20. Jh. im Zusammenhang mit den ökonomischen Krisen die marktwirtschaftliche Ordnungen kennzeichnet (Keynesianismus – Weltwirtschaftskrise).

Über die verschiedenen Strömungen (Freiburger, Österreichischen und Chicagoer Schule) hinweg zählen die „Ordnungsunabhängigkeit des Wirtschaftens“ (Gabler, 2010, S. 2132) und die Bedeutung der privatwirtschaftlichen Initiative zu den zentralen Anliegen des Neoliberalismus. Hierin besteht die enge Anlehnung an den Funktionsmechanismus des klassischen Liberalismus. Dieser kennzeichnet vorneweg die Forderung nach Meinungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und – unter Einbezug der Selbstverantwortung – Individualeigentum an den Produktionsmitteln. Die dem klassischen Liberalismus hehren Prinzipien sind die individuelle politische und ökonomische Freiheit. Dabei geht man im klassischen Liberalismus davon aus, dass das aus selbstinteressiertem und autonomem Handeln resultierende Ordnungsgefüge eine für alle Gesellschaftsmitglieder akzeptable Ordnung konstituiert, die genau diese Prinzipien gewährt. Die dieser Vorstellung zugrundeliegende Idee baut auf der Vorstellung, dass die gesellschaftlichen Institutionen und Regeln das Produkt eines kulturellen Entwicklungs- und Ausleseprozesses ist. Dem Staat als Institution und Hüter dieses Prozesses kommt eine flankierende Funktion zu. Er als Hüter dieses Ausleseprozesses ist zuständig

  1. für die Errichtung einer für alle Menschen unterschiedslos verbindliche Rechtsordnung
  2. für die Verteidigung gegenüber Angriffen von aussen
  3. für die Bereitstellung einer Reihe von für die gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung relevanten öffentlichen Gütern (bsp. innere Sicherheit, Bildungswesen)

 

Man erkennt im klassischen Liberalismus den Staat als ausschliessliche Ursache für Tendenzen der Beschränkung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs, weswegen lediglich ein Mindestmass an staatlichen Aktivitäten gefordert wird (Nachtwächterstaat).

Im Gegensatz kommt gemäss neoliberalistischer Vorstellung dem Staat als Institution eine weitere Funktion zu. Basierend auf dem Gedanken, dass sich Marktteilnehmer nach Erlangung der Marktmacht dem Wettbewerb zu entziehen versuchen, hat der Staat die doppelte Aufgabe, den freien Wettbewerb aktiv vor dem Entstehen privatwirtschaftlicher Marktmacht wie auch vor staatlich verursachter Marktvermachtung zu schützen (Gabler, 2010, S. 2132).

 

Literatur:

 

Gabler, Th. (Hrsg.) (2010). Gabler Wirtschaftslexikon (17. Auflage). Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verlag/GWV Fachverlage GmbH.