Der öffentliche Verkehr umfasst verkehrliche Leistungsangebote mit definierter öffentlicher und zeitlicher Verfügbarkeit (regelmässige Fahrten), die von jedermann aufgrund vorgegebener Beförderungsbestimmungen beansprucht werden können. Er fasst verschiedene Einzelnachfragen zusammen. Er schliesst den Zwang zum Selbstfahren aus. Zum ÖV gehört ferner die Bereithaltung der dafür notwendigen betriebsbereiten Infrastrukturen (Hochschule für Technik Rapperswil, o. J., S. 5).

 

Literatur:

 

Hochschule für Technik Rapperswil (Hrsg.) (o. J.). Freizeitmobilität. Unterrichtsmaterialen für die Sekundarstufe I und II. Winterthur. S. 5.