Beim Verkehrsbegriff unterscheidet man allgemein zwischen Personen- und Güterverkehr. Der Personenverkehr meint im allgemeinsten Sinn die Beförderung von Personen von einem Ort zu einem anderen Ort, die unter verschiedenen technischen, technologischen, organisatorischen und ökonomischen Bedingungen erfolgt. Bezogen auf die Schweizer Verkehrssituation fasst man unter „Personenverkehr“ begrifflich folgende drei Pfeiler:

  •  motorisierter Individualverkehr (Fortbewegung mit Personenwagen, Motorrädern und Privatcars)
  •  öffentlicher Verkehr (Personentransport mit Trams, Bussen und Zügen)
  •  Langsamverkehr (Fortbewegung zu Fuss und mit dem Velo)

 

Literatur:

 

Europäische Umweltagentur (Hrsg.) (2004). EEA Briefing 03, 2004. Verkehr und Umwelt in Europa. Kopenhagen: Europäische Umweltagentur.