Funktion und Tätigkeit des Wildhüters sind in der Schweiz durch den Bund festgelegt. Im und über den geforderten Aufgabenbereich hinaus steht es den Kantonen offen, den Tätigkeitsbereich zu präzisieren. Wildhüter unterstehen in der Regel der kantonalen Jagdverwaltung. Die kantonal in Verbänden und Vereinigungen organisierten Wildhüter arbeiten hauptberuflich. Seit 1999 sind rund 250 Wildhüter im neu gegründeten Schweizerischen Wildhüterverband (SWHV) organisiert. Der Verband vertritt berufsspezifische Anliegen in der Öffentlichkeit und ist für die Vernetzung mit verwandten Berufsgruppen und Organisationen im Bereich der Jagd, des Natur-, Vogel- und Tierschutzes verantwortlich.

Ganz allgemein ist der Wildhüter verantwortlich für die Einhaltung der Naturschutzgesetzgebung. Seine Funktion umfasst polizeiliche und planerische Aufgaben. Wildhüterinnen und Wildhüter sind für die Erhaltung der Lebensräume mitsamt der darin lebenden Arten zuständig.
Aus polizeilicher Sicht schützt der Wildhüter die Lebensräume vor Zerstörungen von Aussen. Dieser Schutz bezieht sich auf Vergehen in den Bereichen Jagd, Fischerei, Natur- Pilz- und Pflanzenschutz. Die Aufgabe umfasst neben den national ausgeschiedenen Schutzgebieten alle weiteren Lebensräume mit reicher Vegetation wie Hecken, Feldgehölze oder Bachufer. Aus planerischer Sicht erarbeiten Wildhüterinnen und Wildhüter – gestützt auf Daten – in den Lebensräumen Schutz- und Nutzungskonzepte. Dazu zählt beispielsweise die Förderung und Pflege von Biotopen. Als Fachpersonen für Flora und Fauna beraten Wildhüterinnen und Wildhüter bei der Umsetzung bewilligungspflichtiger Projekte (Forststrasse, Wanderweg, Bauten ausserhalb der Bauzone, Alperschliessungen).

Zu den Kernaufgaben des Wildhüters zählt die Überwachung der Wildbestände. Sie sind für die Bestandesaufnahme der Wildtierpopulationen zuständig. Damit liefern sie grundlegende Informationen für eine nachhaltige Jagdplanung. Sie beobachten die Verbreitung und das Raumverhalten der Tiere. Gestützt auf diese Informationen bestimmen sie Jagdschutzgebiete und Wildruhezonen. Ebenso beobachten sie auf ihren Touren den Gesundheitszustand der Wildtiere. Sie schützen die Bestände vor Krankheiten und Seuchen, indem sie krankes oder verletztes Wild schiessen oder schiessen lassen. Wildhüterinnen und Wildhüter wirken bei der Verhütung von Schäden an Wildpflanzen, in der Landwirtschaft und an Nutztieren, die beispielsweise von Tieren wie Rehen, Wildschweinen resp. vom Marder oder Luchs herrühren.

 

Literatur:

 

Baumgartner, H.-J. (2004). Wildhüter. Das Auge des Gesetzes in der freien Natur. Umwelt 1, o. S.

 

BIZ-Berufsinfo (Hrsg.) (2014). Wildhüter/in

 

SR 922.31 Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete

 

Wildtier Schweiz (Hrsg.) (2004). Beruf des Wildhüters wird neu vom Bund anerkannt. Wildinfo 2, 1-4. S. 1f.