Der heutige Wald hat unterschiedliche Funktionen und dient unterschiedlichen Zwecken. Eine dieser zweckgebundenen Funktionen ist die Wohlfahrtsfunktion. Als eine von drei Funktionen ist sie in der 1998 revidierten Bundesverfassung verankert: Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann (BV, Art. 77). Die Wohlfahrtsfunktion des Walds spielt vor allem in siedlungsnahen Räumen eine wichtige Rolle. In diesen Zonen werden die luftreinigende und -erneuernde, die lärmhemmende und die wasserreinigende Wirkung des Waldes hervorgehoben. Der Wald bietet aber mehr. Er ist Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere. Und er ist Freizeit- und Erholungsraum. Der Wald befriedigt Bedürfnisse, was sich positiv auf die menschliche Gesundheit auswirkt. Als Gesundheitsfaktor bietet er Ruhe, gesunde Luft, ein angenehmes Mikroklima und Naturbedingungen.

 

Literatur:

 

Appenzeller-Winterberger, C. & Kaufmann-Hayoz, R. (2005). Wald und Gesundheit. Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen 156 (7), 234–238.

 

Bundesverfassung Art. 77